Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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04.01.2023
Löschungsankündigung
12.10.2022
Entscheidungen im Verfahren
07.04.2022
Termine
05.04.2022
Entscheidungen im Verfahren
05.04.2022
Termine
09.12.2020
Termine
13.09.2018
Entscheidungen im Verfahren
18.04.2016
Entscheidungen im Verfahren
18.03.2016
Eröffnungen
30.04.2014 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
16.08.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
04.04.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
24.02.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 22.09.2009 bis zum 31.12.2009
20.10.2009
Neueintragungen